Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 8. Oktober 2026
1 Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner und Veranstalter ist Benjamin Calefice, handelnd unter BKF Weiterbildung Kinzigtal, Am Kapf 8, 77790 Steinach, Deutschland. Kontakt: info@bkf-weiterbildung-kinzigtal.de; Telefon 0175 4477730; Website www.bkf-weiterbildung-kinzigtal.de.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über offene Weiterbildungen für Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, einschließlich einzelner Ausbildungseinheiten und Kompaktwochen, sowie über vereinbarte betriebliche Inhouse-Schulungen. Dazu gehören insbesondere BKF-Weiterbildungen, UVV-Unterweisungen, Ladungssicherungsschulungen für Lade- und Verladepersonal und Tachograph-Unterweisungen.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Unternehmen buchende Personen handeln für den benannten Auftraggeber; eine abweichende Rechnungsadresse allein bestimmt nicht den Vertragspartner.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die AGB werden dem Auftraggeber vor seiner verbindlichen Vertragserklärung zugänglich gemacht.
2 Leistungsumfang und Schulungsort
Inhalt, Unterrichtsdauer, Termine, Kenntnisbereiche und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Bei BKF-Weiterbildungen umfasst die Leistung den vereinbarten Unterricht, die Dokumentation der tatsächlichen Teilnahme und die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung der Weiterbildungsdaten an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt, soweit die gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Offene Präsenzkurse finden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, in den Räumen der Fahrschule Weber, Kirchstraße 8, 77736 Zell am Harmersbach statt. Die Geschäfts- und Postanschrift in Steinach ist kein regulärer Schulungsort. Veranstalter bleibt BKF Weiterbildung Kinzigtal.
Der Unterricht wird durch Benjamin Calefice in deutscher Sprache durchgeführt. Als didaktisches Hilfsmittel wird insbesondere die BKF-Weiterbildungs-App von Verlag Heinrich Vogel eingesetzt. Gleichwertige Lehrmittel können eingesetzt werden, sofern Inhalt und Qualität der vereinbarten Leistung erhalten bleiben. Eine persönliche App-Lizenz oder ein dauerhafter eigener App-Zugang des Teilnehmers ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verpflegung, insbesondere Speisen und Getränke, gehört nicht zum vereinbarten Leistungsumfang. Etwa bereitgestellte Getränke sind eine freiwillige unentgeltliche Zusatzleistung.
Die Ausstellung oder Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises, die Bearbeitung durch die Fahrerlaubnisbehörde und behördliche Gebühren sind nicht Bestandteil der Schulungsleistung. UVV-, Ladungssicherungs- und Tachograph-Schulungen sind nur dann zugleich eine anrechenbare BKF-Weiterbildung, wenn dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
3 Unverbindliche Anfrage und frühzeitige verbindliche Platzbuchung
Die Darstellung eines Kurses auf der Website ist eine Einladung zur Anfrage. Das Absenden des Anfrageformulars begründet weder einen Schulungsvertrag noch eine Zahlungspflicht oder eine Zusage zur Durchführung. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage.
Anzugeben sind die gewählte Veranstaltung, die erforderlichen Teilnehmerdaten, insbesondere Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, eine erreichbare E-Mail-Adresse sowie die vollständige Rechnungsadresse. Bei Firmenanfragen sind Auftraggeber und Ansprechpartner eindeutig anzugeben. Weitere gesetzlich erforderliche Daten werden bei Bedarf vor Durchführung oder Datenübermittlung erhoben.
Nach Prüfung der Anfrage und der Platzverfügbarkeit übersendet der Veranstalter ein Angebot zur verbindlichen Platzbuchung in Textform, beispielsweise per E-Mail. Dieses kann bereits erfolgen, bevor die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Das Angebot nennt insbesondere Leistung, Termin, Schulungsort, Preis, eine konkrete Annahmefrist, die Frist für die kostenlose Stornierung und bei offenen Kursen das nach Ziffer 4 vereinbarte befristete Absagerecht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Die AGB und bei Verbrauchern die erforderlichen Widerrufsinformationen werden beigefügt.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die ausdrückliche Annahme des Auftraggebers innerhalb der Annahmefrist beim Veranstalter eingeht. Schweigen gilt nicht als Annahme. Der Veranstalter bestätigt die verbindliche Platzbuchung in Textform. Die Buchung kann daher schon bei nur einem oder zwei verbindlich gebuchten Teilnehmern bestehen; das Absagerecht aus Ziffer 4 bleibt zunächst erhalten. Die spätere Durchführungsmitteilung begründet keinen neuen Vertrag und verschiebt nicht den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die Anfrage kann bis zum Vertragsschluss jederzeit kostenfrei zurückgenommen werden. Allein der Ablauf einer Anmelde- oder Stornofrist begründet keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht.
4 Anmeldefrist Mindestteilnehmerzahl und befristetes Absagerecht
Anfragen für offene BKF-Kurse sollen spätestens zehn Geschäftstage vor Kursbeginn eingehen. Geschäftstage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg. Für die Fristberechnung wird der Kurstag nicht mitgezählt. Für eine Kompaktwoche ist deren erster Unterrichtstag maßgeblich. Der konkrete Anmeldeschluss wird beim jeweiligen Kurs mit Datum angegeben.
Kurzfristigere Anfragen können berücksichtigt werden, wenn der betreffende Kurs bereits zur Durchführung vorgesehen ist, freie Plätze bestehen und alle behördlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden können. Ein Anspruch auf kurzfristige Aufnahme besteht nicht.
Für offene BKF-Kurse beträgt die Mindestteilnehmerzahl drei verbindlich gebuchte Teilnehmer pro Ausbildungseinheit. Bei einer Kompaktwoche wird die Mindestzahl für jeden Unterrichtstag gesondert geprüft; reine Anfragen werden nicht mitgezählt. Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt wirksam bestehenden Buchungen. Das Absagerecht und die Mindestteilnehmerzahl werden im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben.
Sind zum Entscheidungsstichtag weniger als drei verbindliche Buchungen pro Ausbildungseinheit vorhanden, kann der Veranstalter die betroffene Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl absagen und insoweit vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht besteht nur bis zum Ablauf des fünften Geschäftstags vor Beginn der gebuchten Veranstaltung. Bei einer Kompaktwoche gilt deren erster Unterrichtstag; die angebotene Kompaktwoche wird grundsätzlich als Ganzes beurteilt. Der konkrete Entscheidungsstichtag wird im Angebot als Datum angegeben. Sobald das Nichterreichen feststeht und die Absageentscheidung getroffen ist, werden die Auftraggeber unverzüglich informiert; die Absage muss ihnen spätestens am Entscheidungsstichtag in Textform zugehen.
Im Absagefall entfällt die Zahlungspflicht für die abgesagte Schulung; bereits hierfür geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Ein angebotener Ersatztermin wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vereinbart. Es besteht keine Pflicht, einen Ersatztermin anzunehmen.
Der Veranstalter kann freiwillig auf das Absagerecht verzichten und auch bei weniger als drei Teilnehmern durchführen. Er teilt die endgültige Durchführung oder die Absage spätestens am Entscheidungsstichtag ausdrücklich mit. Mit einer vorherigen vorbehaltlosen Durchführungszusage oder spätestens mit Ablauf des Entscheidungsstichtags erlischt das Absagerecht wegen zu geringer Teilnehmerzahl. Die bloße Mitteilung, dass momentan drei Buchungen vorliegen, ist noch keine Aufhebung des ausdrücklich vereinbarten Vorbehalts. Nach dessen Erlöschen berechtigt ein späterer Teilnehmerrückgang nicht zu einer Absage auf dieser Grundlage. Krankheit oder andere tatsächliche Leistungshindernisse richten sich nach Ziffer 8.
Ein bereits verbindlicher Vertrag fällt nicht allein wegen einer ausbleibenden Nachricht weg. Der Veranstalter bleibt daran gebunden, wenn er das vereinbarte Absagerecht nicht fristgerecht ausübt. Bei einer bislang nur unverbindlichen Anfrage besteht dagegen weiterhin keine Durchführungszusage. Die gesetzliche Unterrichtsanzeige wird fristgerecht vorgenommen; eine Kundeninformation ersetzt sie nicht.
5 Preise und Zahlung
Für offene Kurse werden gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer und obligatorischer Preisbestandteile angegeben. Maßgeblich ist der im angenommenen Angebot vereinbarte Preis. Eine Buchung durch ein Unternehmen führt nicht automatisch dazu, dass auf einen veröffentlichten Gesamtpreis zusätzlich Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.
Ausschließlich an Unternehmen und sonstige entsprechend adressierte gewerbliche Auftraggeber gerichtete Inhouse-Angebote können Nettopreise ausweisen. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, wird sie zusätzlich berechnet und im Angebot und in der Rechnung ausgewiesen. Die steuerliche Behandlung der jeweiligen Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei offenen Kursen werden Rechnungen erst nach Vertragsschluss und nach der endgültigen Durchführungsmitteilung gestellt. Vor dieser Mitteilung wird keine Vorauszahlung verlangt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Eine bis dahin mögliche kostenfreie Stornierung bleibt von einer vorgezogenen Durchführungsmitteilung unberührt. Gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Für Inhouse-Schulungen gilt das im Angebot vereinbarte Abrechnungsverfahren.
6 Kostenfreie Stornierung und spätere Absage
Bereits geschlossene Verträge über offene Kurse können bis 23:59 Uhr des sechsten Geschäftstags vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Damit liegt die Frist unmittelbar vor dem fünften Geschäftstag, an dem spätestens über die Durchführung entschieden wird. Bei einer Kompaktwoche gilt der Beginn der Woche. Das konkrete Datum für die kostenfreie Stornierung wird bereits im Angebot genannt. Eine frühere Unterrichtsanzeige oder Durchführungsmitteilung verkürzt diese Frist nicht. Für später geschlossene Verträge besteht diese zusätzliche kostenfreie Stornierungsmöglichkeit nicht; gesetzliche Widerrufs- und sonstige Lösungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
Für Inhouse-Schulungen bleibt es bei der kostenfreien Stornierung bis zum Ablauf des zehnten Geschäftstags vor dem vereinbarten Schulungsbeginn, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Gesondert beauftragte Anerkennungsarbeiten richten sich nach Ziffer 10.
Eine Stornierung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@bkf-weiterbildung-kinzigtal.de, erklärt werden. Maßgeblich ist ihr Zugang. Gesetzlich zulässige andere Erklärungsformen, insbesondere für einen Widerruf, bleiben möglich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der frei gewordenen Leistung oder des Platzes und Einnahmen, deren Erwerb böswillig unterlassen wurde. Ein Schulungsplatz wird nicht doppelt berechnet. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Vergütungs- oder Ausfallsanspruch besteht. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht erhoben.
Diese Regelung greift nicht, soweit der Veranstalter die Leistung selbst nicht vertragsgemäß anbietet oder ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht ausgeübt wird. Sie garantiert keinen Anspruch auf stets 100 Prozent des Kurspreises.
Eine Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung ohne zusätzliche Umbuchungsgebühr teilnehmen, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Daten rechtzeitig vorliegen. Eine Ablehnung erfolgt nur aus sachlichem Grund, insbesondere wegen fehlender rechtlicher oder organisatorischer Voraussetzungen.
7 Krankheit und persönliche Härtefälle des Teilnehmers
Bei unverzüglich mitgeteilter Krankheit, Unfall oder vergleichbarer erheblicher persönlicher Verhinderung bietet der Veranstalter nach Möglichkeit eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen gleichwertigen Kurs an. Eine rechtzeitige Mitteilung vor Kursbeginn soll erfolgen, soweit sie dem Betroffenen möglich ist. Zur Plausibilisierung kann ein angemessener Nachweis der Verhinderung verlangt werden; Diagnosen müssen nicht offengelegt werden.
Kommt eine Umbuchungsvereinbarung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen auf den Ersatzkurs angerechnet. Der Ersatzkurs muss innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Kursbeginn stattfinden. Termin und etwaige besondere Anforderungen werden mit dem Auftraggeber ausdrücklich abgestimmt. Die Umbuchung begründet keine zweite Teilnahmegebühr.
Kann der Veranstalter innerhalb dieses Zeitraums keinen geeigneten gleichwertigen Ersatztermin zur Verfügung stellen, werden die für die betroffene noch nicht erbrachte Schulungsleistung geleisteten Zahlungen erstattet; insoweit entfällt auch eine noch offene Zahlungspflicht. Bietet er einen objektiv geeigneten Termin an, den der Auftraggeber nicht annehmen möchte, richten sich verbleibende Ansprüche nach Ziffer 6. Lehnt der Auftraggeber eine bereits ausdrücklich vereinbarte Umbuchung später ab oder nimmt er den Ersatztermin nicht wahr, gilt ebenfalls Ziffer 6. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8 Ausfall durch den Veranstalter und Ersatztermine
Ist die Durchführung aufgrund einer unerwarteten Erkrankung des Dozenten, eines schwerwiegenden persönlichen Notfalls oder höherer Gewalt tatsächlich nicht möglich, informiert der Veranstalter den Auftraggeber unverzüglich über den Ausfall. Ein allgemeiner Hinweis auf persönliche Umstände genügt nicht als beliebiger Änderungsgrund. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers wegen einer nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten Leistung bleiben bestehen.
Der Veranstalter kann einen gleichwertigen Ersatztermin anbieten. Eine Terminverschiebung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Dieser kann stattdessen die Beendigung hinsichtlich der ausgefallenen Leistung und die Erstattung hierfür bereits geleisteter Zahlungen verlangen. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Entscheidung für die Erstattung. Eine Verpflichtung, drei Monate auf einen Ersatztermin zu warten, besteht nicht.
Entscheidet sich der Auftraggeber ausdrücklich für einen Ersatztermin, werden seine Zahlungen angerechnet. Kann der Ersatzkurs nicht innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Kursbeginn stattfinden, werden Zahlungen für die noch nicht erbrachte Leistung erstattet, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einer späteren Durchführung zustimmt. Früher bestehende gesetzliche Lösungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
Bei nur teilweise erbrachten Kompaktwochen werden die betroffenen noch nicht erbrachten Ausbildungseinheiten berücksichtigt; bei gleichpreisigen Einheiten entfällt auf jede ein gleicher Anteil des Wochenpreises. Gesetzliche Ansprüche auf Rückabwicklung auch bereits erbrachter Teile bleiben erhalten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und Ziffer 11. Allein der Umstand, dass ein Kurs ausfällt, begründet nicht automatisch ein Verschulden des Veranstalters.
9 Teilnahme und Meldung der Weiterbildung
Teilnehmer müssen dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können und die erforderlichen Identitäts- und Qualifikationsdaten richtig und vollständig angeben. Zum Unterricht sind ein gültiger Identitätsnachweis, der Führerschein und, soweit vorhanden, der Fahrerqualifizierungsnachweis mitzubringen. Gesetzlich erforderliche weitere Daten, insbesondere gegebenenfalls der Geburtsname und die Seriennummer eines vorhandenen FQN, sind auf Anforderung anzugeben.
Der Auftraggeber und der Teilnehmer prüfen vor der verbindlichen Buchung anhand der veröffentlichten Leistungsbeschreibung und Teilnahmevoraussetzungen, ob der gewählte Kurs für das beabsichtigte Ziel geeignet ist und ob die persönlichen und gegebenenfalls gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere der benötigte Qualifikationsweg, schon absolvierte Weiterbildungsanteile und die für das persönliche Ziel noch erforderlichen Kenntnisbereiche. Bei Unklarheiten ist vor der Buchung eine Rückfrage an den Veranstalter oder, soweit eine behördliche Entscheidung erforderlich ist, an die zuständige Stelle zu richten.
Der Veranstalter muss den Kurs und bekannte Teilnahmevoraussetzungen richtig und verständlich beschreiben; gesetzliche Informations-, Beratungs-, Prüf- und Hinweispflichten sowie eine ausdrücklich vereinbarte individuelle Beratung bleiben unberührt. Die Prüfung durch den Teilnehmer ersetzt diese Pflichten nicht.
Stellt sich nach der Buchung heraus, dass der Teilnehmer den vereinbarten Kurs für sein persönliches Ziel nicht benötigt oder aufgrund von Umständen aus seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht wie beabsichtigt nutzen kann, begründet dies allein keinen zusätzlichen Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Erstattung. Voraussetzung ist, dass die Leistung vertragsgemäß angeboten und die maßgeblichen Anforderungen ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben erhalten; finanzielle Folgen richten sich nach Ziffer 6. Die fehlende Nutzbarkeit kann insbesondere auf bereits erfüllten Weiterbildungspflichten oder der Wahl eines nicht für das angestrebte Qualifikationsziel vorgesehenen Kurses beruhen.
Die anrechenbare Unterrichtszeit erfordert die tatsächliche vollständige Teilnahme an der jeweiligen Ausbildungseinheit. Bei verspätetem Erscheinen, vorzeitigem Verlassen oder Fehlzeiten kann die gesetzlich erforderliche vollständige Teilnahme nicht bestätigt werden. Es werden ausschließlich tatsächlich absolvierte und rechtlich anrechenbare Ausbildungseinheiten gemeldet. Eine Buchung oder Zahlung allein begründet keinen Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung oder Registermeldung.
Bei einer erheblichen Störung des Unterrichts oder einer konkreten Gefährdung von Personen kann ein Teilnehmer nach angemessener Warnung ausgeschlossen werden. Bei unmittelbarer Gefahr ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Dies gilt insbesondere bei einer die sichere Teilnahme beeinträchtigenden Alkohol- oder Drogenwirkung. Finanzielle Folgen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Anrechnungsregeln in Ziffer 6.
Die richtige und fristgerechte gesetzliche Registermeldung gehört bei anrechenbaren BKF-Weiterbildungen zur Leistung. Sie wird nicht allein wegen einer offenen Rechnung zurückgehalten. Eine etwaige zusätzliche Teilnahmebescheinigung ersetzt keinen gültigen FQN.
Teilnehmer und gegebenenfalls ihre Arbeitgeber sind für die rechtzeitige Planung erforderlicher Weiterbildungen und behördlicher Anträge verantwortlich. Eine unverbindliche Anfrage verlängert keine gesetzliche Frist und sichert keine behördliche Berechtigung. Der Veranstalter garantiert weder eine FQN-Ausstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt noch behördliche Bearbeitungszeiten. Seine Haftung für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei vereinbartem Unterricht oder gesetzlicher Datenübermittlung, richtet sich nach Ziffer 11.
10 Besondere Bedingungen für Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen werden auf Grundlage eines individuellen Angebots vereinbart. Dieses nennt Thema, Unterrichtsdauer, Termin, Teilnehmerzahl, Preis sowie Reise- und gegebenenfalls weitere Kosten.
UVV-, Ladungssicherungs- und Tachograph-Schulungen werden grundsätzlich ab sechs Teilnehmern angeboten. Der Grundpreis beträgt für die entsprechend angebotene Standardleistung 50 Euro netto je Teilnehmer. Der konkrete Leistungsumfang und ein etwaiger abweichender Preis werden vor Vertragsschluss im Angebot festgelegt. Bei gesondert angebotenen BKF-Inhouse-Modulen beträgt die Mindestbuchung ebenfalls sechs Teilnehmer; deren Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Der Preis von 50 Euro wird nicht automatisch auf BKF-Module übertragen.
Wird eine Mindestbuchung von sechs Plätzen ausdrücklich vereinbart, bleibt dieser vereinbarte Mindestumfang bei einer bloßen Verringerung der tatsächlich erschienenen Personen maßgeblich. Die Stornierungs- und Anrechnungsregeln aus Ziffer 6 sowie gesetzliche Rechte bleiben erhalten. Eine Durchführung mit weniger als sechs gebuchten Plätzen bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Anfahrtskosten werden zusätzlich nur in der vor Vertragsschluss vereinbarten Höhe berechnet. Kilometerpreis oder Pauschale, Berechnungsort und gegebenenfalls Hin- und Rückweg werden im Angebot eindeutig benannt. Bei Ausfall nicht angefallene Reisekosten werden nicht berechnet.
BKF-Inhouse-Weiterbildungen dürfen nur stattfinden, wenn die notwendigen Anerkennungen für Ausbildungsstätte und Unterrichtsräume vorliegen und die gesetzlichen Anzeigen erfolgt sind. Eine bereits für einen anderen Anbieter oder eine andere Konstellation bestehende Anerkennung genügt nicht automatisch. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig geeignete Räume und die notwendigen Angaben bereit. Für neue Schulungsorte ist ausreichend behördliche Vorlaufzeit einzuplanen; die reguläre Zehntagefrist gewährleistet keine rechtzeitige Anerkennung.
Ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich, wird die organisatorische Unterstützung hierzu gesondert beauftragt. Das hierfür vereinbarte Entgelt beträgt einmalig 120 Euro netto je neu zu bearbeitendem Schulungsort, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Es vergütet den im Angebot beschriebenen Bearbeitungsaufwand und ist keine behördliche Anerkennungsgebühr. Ob behördliche Gebühren zusätzlich anfallen oder enthalten sind, wird im Angebot ausdrücklich festgelegt. Die Entscheidung über eine Anerkennung trifft allein die zuständige Behörde.
Kommt die Schulung nicht zustande oder wird sie storniert, ist das Bearbeitungsentgelt nicht automatisch vollständig geschuldet. Eine Vergütung bereits gesondert beauftragter Bearbeitungsleistungen und tatsächlich angefallener vereinbarter Fremdkosten richtet sich nach dem erreichten Leistungsstand und den gesetzlichen Voraussetzungen; Doppelberechnungen sind ausgeschlossen. Hat der Veranstalter das Scheitern pflichtwidrig verursacht, bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bestehen.
Der Auftraggeber stellt geeignete Schulungsräume mit ausreichenden Sitzplätzen und den im Angebot vereinbarten technischen Hilfsmitteln zur Verfügung. Betriebsspezifische Risiken und Arbeitsabläufe sind vorab mitzuteilen. Betriebliche Unterweisungen ergänzen die Pflichten des Arbeitgebers; eine vollständige Übernahme aller betrieblichen Unterweisungspflichten oder eine besondere Zertifizierung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und entsprechendem Leistungsumfang.
11 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleiben eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien und sonstige zwingende gesetzliche Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ein pauschaler Ausschluss für Nachteile wegen des Ablaufs eines FQN oder für mitgebrachte Gegenstände wird nicht vereinbart; auch für solche Schäden gelten die vorstehenden Voraussetzungen.
12 Widerrufsrecht Datenschutz und Schlussbestimmungen
Verbrauchern steht bei einem entsprechend abgeschlossenen Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierüber wird gesondert belehrt; ein Muster-Widerrufsformular wird bereitgestellt. Dieses Recht hat Vorrang vor den vertraglichen Stornierungsregelungen. Unternehmern wird kein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.
Personenbezogene Daten werden zur Anfragebearbeitung, Vertragsdurchführung, Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Meldepflichten verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung und den bei der Datenerhebung bereitgestellten Informationen. Diese AGB begründen keine pauschale Einwilligung in Werbung oder App-Datenverarbeitung.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie gesetzlich Anwendung finden. Eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird nicht getroffen.
Werden einzelne AGB-Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. Insbesondere tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Benjamin Calefice, BKF Weiterbildung Kinzigtal, Am Kapf 8, 77790 Steinach, Telefon 0175 4477730, E-Mail info@bkf-weiterbildung-kinzigtal.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.
An Benjamin Calefice, BKF Weiterbildung Kinzigtal, Am Kapf 8, 77790 Steinach, E-Mail info@bkf-weiterbildung-kinzigtal.de:
Hiermit widerrufe ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Kurs und Termin: ____________________
Vertrag geschlossen am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
